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AGB für Partner

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Paul Albrecht Verlag, Hamburger Straße 6, 22952 Lütjensee („PAV“, „wir“ bzw. „uns“) und dem Partner, welcher Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, in Zusammenhang mit dem IMMUN IDENT-Shop unter der URL immun-ident.de („Online-Shop“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung. Ein Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen im Einzelfall behalten in jedem Fall Vorrang.


2. Registrierung als Partner und Nutzerkonto

2.1. Partner, wie z. B. Apotheken, Impfzentren, Medizinische Versorgungszentren, können sich auf unserer Webseite partner.immun-ident.de oder per Fax registrieren. Mit der Registrierung kommt zwischen uns und dem Partner ein Vertrag über die Nutzung des Online-Shops und dessen Leistungen (nachfolgend der „Nutzungsvertrag“) nach diesen AGB zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

Zur Nutzung unseres IMMUN IDENT-Services ist der Abschluss eines datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvertrages (nachfolgend: „AVV“) erforderlich, zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Auftrag des jeweiligen Partners. Der Partner wird im Rahmen des Bestellprozesses dazu gesondert aufgefordert. Ohne den Abschluss des jeweiligen AVV ist die Nutzung unseres IMMUN IDENT-Services für Partner nicht möglich.

2.2. Die Registrierung als Partner ist Unternehmern im Sinne der §§ 14 Abs. 1 und 310 Abs. 1 BGB vorbehalten. Der Partner bestätigt die Nutzung des Online-Shops und die Verwendung der Ware bzw. Dienstleistung im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Die von PAV bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. PAV kann die bei der Registrierung hinterlegten Daten nach eigenem Ermessen auf ihre Richtigkeit überprüfen, eine vollständige Überprüfung der Identitäten der registrierten Partner ist PAV aber realistischer Weise nicht möglich. Trotz der Sicherheitsvorkehrungen kann es daher vorkommen, dass bei einer Registrierung falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese nicht mehr aktuell sind.

Als registrierter Partner können Partner Immunnachweise im Scheckkartenformat sofort ausdrucken (nachfolgend „Immun-Ident-Karte“). Der Verkauf der Immun-Ident-Karte an die Kunden erfolgt im Namen des Partners. Der Partner ist für die entsprechenden Verträge und die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (z. B. Verbraucherinformationspflichten, Datenschutzgesetze) in diesem Vertragsverhältnis mit den Kunden allein verantwortlich. Wir senden dem Partner nach Absprache und je nach Verfügbarkeit kostenlos Materialen, wie z. B. die Immun Ident-Rohlinge und Informationsmaterial für die Kunden des jeweiligen Partners.

2.3. Wir erstellen für einen Partner ein Nutzerkonto. Der Partner ist für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich sowie die Aktivitäten, die unter dem Passwort und Konto stattfinden. Der Partner hat uns über jede nicht-autorisierte Nutzung des Passworts und des Kontos sowie jeden anderen bekanntwerdenden Sicherheitsverstoß unverzüglich zu informieren. Die Daten für das Konto sind vollständig und korrekt anzugeben sowie stets aktuell zu halten.

2.4. Wünscht ein Kunde des jeweiligen Partners einen Immunnachweis im Scheckkartenformat öffnen der entsprechende Partner sein Konto im Nutzerbereich unter partner.immun-ident.de und klickt entweder auf QR scannen oder zieht den zuvor generierten auf den Seiten des Robert Koch Institut („RKI“) genierten Code auf die Schaltfläche „QR-Code“. Der Partner kann die entsprechende Druckdatei nutzen, um einen Code auf einen Rohling zu drucken.

Am Ende des Monats erhalten die Partner die Übersicht und Abrechnung der gedruckten Rohlinge. Pro gedrucktem Rohling erhält PAV eine Vergütung in Höhe von EUR 3,50 (zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).


3. Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

3.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder durch uns anerkannt wurden.

3.2. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn Ihre Ansprüche gegen uns und unsere Ansprüche gegen Sie aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung durch die Kunden des jeweiligen Partners behalten wir uns das Eigentum an gelieferter Ware vor.


4. Versand, Abnahme

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Ware an die bei Bestellung angegebene Lieferadresse mittels der von Ihnen gewählten Versandart.

4.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Partner zumutbar ist.

4.3. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

4.4. PAV kommt mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn PAV nach Fristablauf von dem Partner unter Setzung einer angemessenen Frist gemahnt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Lieferfrist verbindlich bestimmt war.

4.5. Erfüllungsort ist der Sitz von PAV. Soll der Erfüllungsort ein anderer Ort sein, so muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort versandt, so gehen die höheren Transportkosten zu Lasten des Bestellers.

4.6. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt der Eingang der Ware beim Partner bei Versand innerhalb Deutschlands ca. 10 Tage nach Aufgabe einer Bestellung.

4.7. Von uns nicht zu vertretende Störungen bei uns oder bei etwaigen von uns beauftragten Unternehmen (z. B. Logistikunternehmen zur Abwicklung des Vertrags) sowie höhere Gewalt können die Lieferung weiter verzögern. Über derartige Lieferverzögerungen werden wir Sie, sobald sie uns bekannt werden, unverzüglich informieren. Wir werden Ihnen eine nach den jeweiligen Umständen angemessene, neue Lieferfrist nennen. Ist die Ware nach deren Ablauf aus von uns nicht zu vertretenden Umständen weiter nicht verfügbar, können wir ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten. Ist dem Partner infolge der Verzögerung die Abnahme der Ware unzumutbar, kann der Partner vom Vertrag zurücktreten. Wir bitten Sie insoweit um Benachrichtigung wenigstens in Textform (wie etwa E-Mail). Eine gegebenenfalls bereits erbrachte Zahlung wird unverzüglich erstattet. Die etwaigen weiteren gesetzlichen Rechte eines Partners bleiben in jedem Fall unberührt.

4.8. Stellt der Partner bei dem Empfang der Ware Transportschäden fest, so hat er dies dem Transportunternehmen und dem Anbieter binnen einer Woche anzuzeigen. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.


5. Gewährleistung

5.1. Dem Partner obliegt es, die Ware auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen. Ist der Partner Kaufmann, so setzen Mängelansprüche des Partners voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Partner muss dem Anbieter Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.2. Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.

5.3. Die Parteien vereinbaren, dass der Partner uns die verkaufte Sache am Erfüllungsort zum Zwecke der Nacherfüllung übergibt. Kann PAV die Sache nicht am Erfüllungsort abholen, so ist der Partner berechtigt, die Sache auf Kosten von PAV an einen anderen Ort versenden.

5.4. Eine zusätzliche Garantie besteht bei PAV gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

5.5. Mängelansprüche des Partners verjähren in einem (1) Jahr ab Gefahrenübergang. Soweit PAV eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

5.6. Übliche oder unvermeidbare materialbedingte Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, Ausführung sowie Designs der Ware sind regelmäßig unerheblich. Gewährleistungsansprüche entstehen insoweit üblicherweise nicht. Es bleibt dem Partner aber unbenommen nachzuweisen, dass solche Abweichungen erheblich sind.


6. Haftung

6.1. Auf Schadensersatz haften wir unbeschränkt – gleich aus welchem Rechtsgrund und einschließlich der Haftung für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2. Ferner haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

6.4. Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


7. Schlussbestimmungen

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieser AGB.

7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

7.3. Soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von PAV Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, den Besteller am Sitz dessen Unternehmens zu verklagen.

7.4. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

7.5. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen, auch wenn diese AGB neben der Fassung in deutscher Sprache gegebenenfalls auch in anderen Sprachen, insbesondere Englisch, angeboten werden. Die AGB und der Vertragstext werden bei Vertragsschluss von uns nicht gesondert gespeichert.


Veröffentlichungsdatum: Januar 2022